Als Designer für Designer versteht Federkleid Kreative und ihre Ideen und Ansprüche. Mit diesem Verständnis, einem Gespür für Trends und
Kenntnis der besonderen Spielregeln der Modebranche entwickeln wir Marken und Erscheinungsbilder, Marketingideen und Strategien und
setzen diese konsequent um.
Mit einem Vorleben in Modedesign, Modefotografie, Kommunikationsdesign, Eventmanagement und Marke- ting ist unsere Agentur auf die
Inszenierung von Mode, Beauty und Lifestyle spezialisiert.
Vom Fotoshoot über den Katalog bis hin zur Fashion-Show realisieren wir alles aus einer Hand.
1. Allgemeines
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der Federkleid Agentur für Modeinszenierung, Beauty und Lifestyle, nachfolgend
„Federkleid“. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Federkleid hat schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt.
2. Präsentationen
Jegliche, auch teilweise Verwendung der von Federkleid mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Präsentationen bedarf der vorherigen
Zustimmung von Federkleid. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Präsentationen zugrundeliegenden
Ideen. Die Vereinbarung bzw. Annahme eines Präsentationshonorars stellt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von
Federkleid dar. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von Federkleid im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Federkleid. Hat der
Auftraggeber die Leistungen vertragsgemäß vollständig bezahlt, räumt ihm Federkleid Nutzungsrechte gemäß Ziff. 8 ein.
3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Produkt- und Leistungsbeschreibung; zusätzliche und/oder nachträgliche
Veränderungen bedürfen der Schriftform. Vorlagen, Dateien u.ä., welche Federkleid erstellt oder erstellen lässt, um die Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum
von Federkleid. Federkleid ist weder zur Herausgabe noch zur Aufbewahrung verpflichtet.
4. Lieferung, Lieferfristen
Die Lieferpflichten von Federkleid sind erfüllt, sobald die vereinbarten Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B.
Beschädigung, Verlust, Verzögerung) trägt der Auftraggeber. Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten
vertragsgemäß erfüllt hat und die Termine von Federkleid schriftlich bestätigt worden sind. Gerät Federkleid mit der vereinbarten Leistung in Verzug, so gewährt
der Auftraggeber zunächst eine Nachfrist von 2 Wochen. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften
vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswerts verlangt werden. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs von Federkleid liegen, soweit diese Hindernisse kausal für die Verzögerung sind. Die Lieferfrist verlängert
sich um die Dauer des Anhaltens des Hindernisses, wobei Federkleid verpflichtet ist, dem Auftraggeber unverzüglich Vorhandensein und Dauer des
Hindernisses mitzuteilen. Gerät der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung oder mit einer vereinbarten Mitwirkungspflicht in Verzug oder unterlässt er eine
ihm obliegende Mitwirkung, so hat Federkleid Anspruch auf Ersatz des entstandenen Leistungsausfalls gemäß der jeweils geltenden Preisliste.
5. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertssteuer hinzukommt. Rechnungen von Federkleid sind innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Federkleid berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß
§ 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz. Sie sind höher anzusetzen, wenn Federkleid die Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist und niedriger anzusetzen,
wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber Federkleid die dadurch
entstandenen Kosten vollständig zu ersetzen. Federkleid kann ohne Schadens- und Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von 7,50 verlangen. Wurde vom
Auftraggber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, ist dieser verpflichtet, Federkleid eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Ist der
Auftraggeber ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, ist weder eine Zurückbehaltung von Zahlungen noch eine Aufrechnung wegen behaupteter Gegenansprüche des
Auftraggebers statthaft, soweit Federkleid diese Gegenansprüche nicht anerkannt hat. Bei länger (hiermit sind Aufträge mit einer Bearbeitungsfrist über einem
Monat) andauernden Projekten behält sich Federkleid die Erstellung von Teilrechnungen vor, die sich an den bereits erbrachten Leistungen orientieren. Darüber
hinaus ist Federkleid zur Erstellung von Zwischenrechnungen befugt, wenn im Rahmen der Leistungserbringung Dritte beauftragt wurden und diese Federkleid
Rechnungen stellen, die vor vollständiger Leistungserbringung an den Auftraggeber zur Zahlung fällig werden. Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich
Federkleid Preisänderungen vor, die mit einer Frist von einem Monat angekündigt werden. Bei Dauerschuldverhältnissen sind Zahlungen beginnend mit dem Tag
der Leistungsbereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind die vereinbarten Entgelte monatlich jeweils zum 1. des Monats im Voraus zu
zahlen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. Einwendungen gegen von Federkleid gestellte
Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Rechnungsdatum zu erheben. Die Fälligkeit wird von der Geltendmachung evtl.
Einwendungen nicht berührt. Werden innerhalb der vorgenannten Frist keine Einwendungen geltend gemacht, gilt die Rechnung als genehmigt.
6. Eigentumsvorbehalt
Federkleid behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist Federkleid nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt, der Auftraggeber zur vollständigen Herausgabe verpflichtet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Agentur für Modeinszenierung
7. Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann Federkleid unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend
zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Dauerschuldverhältnisse ohne Mindestlaufzeit sind durch beide Vertragspartner mit
einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht der Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Federkleid steht unbeschadet der gesetzlichen Regelungen ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, sobald der
Auftraggeber für zwei Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Leistungsentgelte oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist.
8. Nutzungsrechte
Hat der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt vollständig bezahlt, räumt ihm Federkleid Nutzungsrechte in dem Umfang ein, wie dies für den Auftrag vereinbart
ist. Im Zweifel ist dies das ausschließliche Nutzungsrecht, wobei gemäß § 31 III S. 2 UrhG die Nutzung der Leistungen durch Federkleid zur Eigenwerbung vorbehalten
bleibt. Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte Dritter,
namentlich Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Federkleid von sämtlichen Ansprüchen Dritten wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
9. Impressum
Federkleid kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die
Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
10. Gewährleistung
Von Federkleid gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen
nach Erhalt anzuzeigen. Unterbleibt die Überprüfung und/oder die Mängelanzeige innerhalb dieser Frist, kann der Auftraggeber gegenüber Federkleid keine
Gewährleistungsansprüche wegen dieser offensichtlichen Mängel geltend machen. Versteckte Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend zu
machen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche des Auftraggebers auch wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Federkleid haftet für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Liegt ein Mangel i.S.d. Gesetzes vor, ist die Gewährleistungspflicht von Federkleid zunächst auf die
Nachbesserung innerhalb einer Frist von zwei Wochen beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der
Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung liegt insbesondere
vor, wenn sie objektiv unmöglich ist, wenn sie durch Federkleid ernsthaft und endgültig verweigert wird oder wenn sie zweimal vergeblich versucht worden ist. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, ansonsten nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr ab
Gefahrübergang, unbeschadet der Rügeobliegenheiten nach HGB, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen wurde. Für gebrauchte Sachen ist die
Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.
11. Haftungsbeschränkung
Beruht der Mangel nach Ziff. 10 Abs. 3 auf einem von Federkleid zu vertretenen Umstand, so haftet Federkleid für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden
Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzpflicht von Federkleid ist dabei jedoch auf die Deckungssumme der
Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB.
Dies gilt nicht, wenn Federkleid arglistig, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Federkleid haftet weder für die über ihre Dienste übermittelten
Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender
rechtswidrig handelt, indem er sie übermittelt. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt-Carriers eingetreten, so tritt Federkleid
alle daraus resultierenden Ansprüche an den Auftraggeber ab. Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die Federkleid die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Bereiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei
Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Federkleid oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Federkleid autorisierten Betreibern von
Subknotenrechnern eintreten, hat Federkleid auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die vorgenannten Verzögerungen berechtigen
Federkleid, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der
Unmöglichkeit vor. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen AGB die Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von
Federkleid-Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung
von Daten durch Federkleid nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 1.500,00 Euro beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dem Auftraggeber
ist bekannt, das aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend
beschränkt oder nicht verfügbar sein kann.
12. Aufrechnungs-, Minderungs und Zurückbehaltungsrecht, Rückabwicklung
Gegen Ansprüche von Federkleid kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht
die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist,
länger als 2 Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin
entsprechend zu mindern. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Federkleid liegenden Störung erfolgt keine
Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Federkleid oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen diesen
Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. Federkleid informiert den Auftraggeber unverzüglich
über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und erstattet unverzüglich die entsprechende Gegenleistung.
13. Geheimhaltung, Datenschutz
Federkleid verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet
werden oder nach den sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie
– soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Federkleid hat durch geeignete vertragliche
Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und/oder Beauftragten sicherzustellen, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte
Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse von Federkleid, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und
Konzepte. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen
(Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von Federkleid während der Dauer
des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt sich der Auftraggeber
einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Federkleid auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für
eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. Federkleid wird
diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt dann nicht, wenn die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder Federkleid
gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen
dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von Federkleid, wenn der
Besteller Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland
hat.
15. Sonstiges
Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine
Geltung. Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Außerdem
verpflichten sich die Vertragsparteien, die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten
kommt, zu ersetzen. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von Federkleid gestattet.
Federkleid wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von Federkleid
bzw. Nutzung der Dienste von Federkleid gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
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